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1. Einleitende Bestimmungen

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Informatikdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Beratung, Planung, Umsetzung, Unterstützung, Services und Schulung. Sie sind integrierender Bestandteil eines jeden Vertrags zwischen der Levantis AG, folgend AUFTRAGNEHMER (AN) genannt, und des AUFTRAGGEBER (AG), folgend KUNDE genannt.

1.2. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Änderungen dieser AGB durch Levantis AG sind jederzeit möglich. Die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten geschlossenen Verträge.

2. Leistungen, Mitwirkungspflichten und Vergütungen

2.1. Die AN erbringt beschriebene Leistungen gemäss gültigem Stand der Technik, bekannten Angaben, Informationen und den Vertragsdokumenten. Eine darüber hinausgehende Leistung schuldet der AN nicht. Nicht beschriebene Leistungen oder Spezifikationen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und werden separat nach

2.2. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig im erforderlichen Umfang und unentgeltlich erbracht werden.

Aufwand erbracht.

2.3. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, erhält der AN weltweit eine Vergütung nach Aufwand in Form von Stundensätzen gemäss den geltenden Tarifen in CHF. Die Stundensätze gelten für Aktivitäten des AN, die in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 6.00 und 19.00 Uhr erbracht werden. Wird der AN ausserhalb der Geschäftszeiten tätig, erhöht sich der Stundensatz wie folgt:

bei Nachtarbeit (19.00 – 6.00 Uhr) und Samstagsarbeit 25 %, bei Sonntags- und Feiertagsarbeit 50 %.

Die Aufschläge werden nicht kumuliert erhoben. Es gilt der jeweils höhere Aufschlag. Preisänderungen infolge Erhöhung der Rohstoffpreise, Arbeitslöhne, Frachtkosten, Zoll- und Kursschwankungen sowie kurzfristige Anpas-sungen von Lieferanten bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

2.4. Reisespesen werden in der Stadt Bern, Belp und Kleindöttingen keine verrechnet. Ansonsten gelten schweizweit die vom jeweiligen Standort definierten Pauschalen vom (der) eingesetzten Spezialisten(in).

2.5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.6. Die AN kann die Stundenansätze jederzeit anpassen. Die neuen Stundenansätze geltend 30 Tage nach Mitteilung an den Kunden.

2.7. Das Zahlungsziel beträgt ohne anderslautende Vereinbarung 10 Tage und der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug. Alle verspäteten Zahlungen werden mit einem jährlichen Verzugszins von bis zu 6% belastet. Ist der Kunde in Verzug, kann die AN alle Leistungen einstellen, bis alle offenen Zahlungen beglichen sind.

3. Haftung, Gewährleistung und Garantie

3.1. Der Kunde prüft Lieferobjekte innert 10 Tagen nach Übergabe oder Abnahme. Mängel bedürfen der Schriftlichkeit und sind innerhalb dieser Zeitspanne der AN zuzustellen. Mit der Abnahme erklärt der Kunde gegenüber dem AN, dass das vom AN gelieferte Objekt ohne Mangel dem vereinbarten Auftrag entspricht.

3.2. Der AN haftet für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch oder aus anderen auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführenden Gründen entstehen, sofern diese Schäden vom AN absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt worden sind. Jede weitergehende Haftung des AN für Schäden ist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt auch für Schäden, die aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden entstehen sowie für indi-rekte und Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter, Datenverlust, etc..

3.3. Die Datensicherheit inklusive Backups und deren Aufbewahrung ausserhalb der Levantis Data Center obliegt zu jederzeit beim Kunden.

3.4. Daten, welche durch die Installation oder Einrichtung von Software und/oder Hardware, durch Konfigurationsarbeiten oder Einrichtung von Betriebssystemprozeduren zerstört oder in irgendeiner Form so verändert wurden, dass sie unbrauchbar geworden sind, übernimmt der AN grundsätzlich keine Haftung, auch wenn die Dienstleistungen durch den AN vorgenommen wurden. Sind im Falle geltender Versicherungsbedingungen und Leistungen Schäden gedeckt, besteht die Möglichkeit einer angemessenen Entschädigung.

3.5. Der AN hält sich an geltende Hersteller- und Produkte- Schutzrechte. Er übernimmt keine Haftung im Namen des Kunden gegenüber Dritten. Bei bekannt werden von Schutzverletzungen behält sich der AN vor, die Leistungserbringung zu stoppen bis adäquate Alternativen beschafft sind.

3.6. Für Drittprodukte (sämtliche Hardware und Software) gelten die jeweiligen Hersteller Garantien. Der AN kann die Gewährleistungsrechte gegenüber Drittprodukte im Namen des Kunden einfordern, tritt diese aber im Falle einer rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.

3.7. In der Garantieleistung sind die Reisezeit, allfälliger administrativer Aufwand, Aufwand für die Wiederherstellung von Daten und/oder Neukonfiguration des Systems oder Teilen davon, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ausgeschlossen und sind als Dienstleistung des AN zu entschädigen.

4. Vertragsbedingungen

4.1. Es gelten ausschliesslich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des AN, mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Wird der Auftrag abweichend von den AGB des AN erteilt, so gelten auch dann nur die AGB des AN, selbst wenn der AN nicht widerspricht. Abweichungen gelten also nur, wenn sie vom AN unter Verweis auf die abgeänderte Bestimmung dieser AGB ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

4.2. Alle Rechte an der Vertragsausführung und den entstandenen Ergebnissen stehen dem AN zu. Der Kunde anerkennt Software-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen Dritter an.

4.3. Der Vertrag zwischen Levantis AG und des Kunden besteht aus einem Angebot und/oder eines Rahmen- oder Servicevertrags und diesen AGB.

4.4. Gemäss geltendem Schweizerrecht sind Bestimmungen oder wiedersprechende Klauseln dieser AGB gegenüber Rahmen-, Service- oder spezifischen Verträgen untergeordnet.

4.5. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit die Wirksamkeit anderen Bestimmungen des Vertrags nicht. Die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung so gut wie möglich gerecht wird.

5. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich zu jederzeit zur Geheimhaltung in Zusammenhang mit Personen, Daten, Unterlagen, Wissen, Technik und Tatsachen. Dies gilt vor, während und auch nach der Vertrags-Ausführung oder des Verhältnisses. Vorbehalten sind gesetzliche Offenlegungspflichten.

6. Sonstiges zu den AGB 

6.1. Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.

6.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand zur Beurteilung von Streitigkeiten ist der Sitz des AN.

Stand: 1. Januar 2020. Die aktuelleste Version finden Sie als pdf in unserem Download Center